4. Uni Talk: Überstaatliche Streitbeilegung in einer globalisierten Welt
von Dennis Breuer, M.A.
Seit dem Ende des Kalten Krieges hat die Anzahl internationaler Gerichte und Schiedsgerichte stark zugenommen. Instrumenten der überstaatlichen Streitbeilegung kommt angesichts grenzüberschreitender Wirtschaftsbeziehungen und der Vielzahl von Konflikten mit ihren weit reichenden ökonomischen und ökologischen Folgen immer größere Bedeutung zu. Was können diese Gerichte leisten und wo stoßen sie an ihre Grenzen?
Über die Funktion und Arbeitsweise dieser Gerichte und ihrer völkerrechtlichen Relevanz in den internationalen Beziehungen, sprach der Rechtsanwalt Dr. Stephan Schill vor etwa 40 Besuchern des 4. Uni Talk am 19. Juni 2009 in der Landes- und Universitätsbibliothek in Düsseldorf.
Als Beispiele internationaler Gerichte und Schiedsgerichte nannte Dr. Schill Institutionen wie den Internationalen Gerichtshof (IGH), den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und den Ständigen Schiedshof (Permanent Court of Arbitration- PCA) und gab einen Überblick über ihre Entstehungsgeschichte. In Folge der transnationalen politischen und ökonomischen Vernetzung, komme es zu einer Vermehrung potentieller Streitigkeiten zwischen staatlichen und wirtschaftlichen Akteuren, die ausgehandelt werden müssen. Zu diesem Zweck bildeten sich in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts internationale Gerichte und Schiedsgerichte als Instrumente der überstaatlichen Streitbeilegung heraus. Laut der Kernthese des Referenten leiste die Internationale Gerichtsbarkeit und Schiedsgerichtsbarkeit einen wichtigen Beitrag zur Zivilisierung des Konfliktaustrags und führe zur friedlichen Bereinigung von Streitigkeiten. Die beteiligten Parteien vermeiden mit ihrer Hilfe Gewalt und legen ihre Streitigkeit durch rechtskonforme Mittel unter der Autorität einer unparteiischen Instanz bei.
(v.l.n.r. Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz, Dr. Stephan Schill, Daniel Pahl, Dr. Barbara Weber)
Seit dem Ende des Kalten Krieges würden laut Schill vor allem die Funktionen internationaler Schiedsgerichte, die entgegen weit verbreiteter Annahmen wie nationale Gerichte funktionieren, verstärkt beansprucht. Dies läge insbesondere daran, dass sich Staaten, Internationale Organisationen und privatwirtschaftliche Akteure, über die Existenz und Nutzungsmöglichkeiten des 1899 bzw. 1907 im Zuge der beiden Haager Friedensabkommen gegründeten Ständigen Schiedshof immer bewusster würden. Dr. Schill betonte, dass die Attraktivität dieses Instruments gegenüber der internationalen Gerichtsbarkeit vor allen Dingen in den souveränitätsfreundlichen und zugleich flexiblen Möglichkeiten der Ausgestaltung läge. Die jeweiligen Streitparteien hätten demnach die Möglichkeit, über die Rechtsgrundlage, die Zusammensetzung des Gerichtes, die Auswahl des anwendbaren Rechts und die Ordnung des Verfahrens zu entscheiden. Außerdem würden sich Schiedsgerichte größerer internationaler Anerkennung erfreuen als nationale Gerichte. Des Weiteren führte der Referent aus, dass insbesondere der EGMR einen wichtigen Kontroll- und Schutzmechanismus für Menschenrechte darstelle und die Stellung des Individuums im Völkerrecht stärke. Mit seinen Urteilen könne der EGMR dazu beitragen, die (Menschen-)Rechtsstandards in den Mitgliedstaaten der EU zu verbessern und stelle für viele Bürger oft die einzige verlässliche Rechtsinstanz dar.
Schill räumte jedoch ein, dass die internationale Staatengemeinschaft auf die Chancen und Optionen internationaler Gerichte nach wie vor mit Zurückhaltung reagiere. Er erinnerte daran, dass Staaten wie die USA, China und Russland dem Internationalen Strafgerichtshof - u.a. aus sicherheitspolitischen Erwägungen und der Sorge über die Einschränkung staatlicher Souveränität - nach wie vor skeptisch gegenüberstünden. Dies führe letztendlich dazu, dass die entsprechenden Institutionen nicht mit maximaler Effizienz arbeiten können.
In der anschließenden Diskussionsrunde betonte Prof. Ralph Alexander Lorz, dass die Frage ob Urteile internationaler Gerichte und Schiedsgerichte von der Staatenwelt wirklich anerkannt würden, einen richtungweisenden Ausblick darauf gäbe, wie Außen- und Sicherheitspolitik künftig gestaltet werde. Vor diesem Hintergrund argumentierte Dr. Schill, dass Außen- und Sicherheitspolitische Probleme in Zukunft verstärkt auf dem Weg über diese Institutionen gelöst werden könnten. Er schloss mit den Worten, dass die Tätigkeiten Internationaler Gerichte und Schiedsgerichte zu einer „Verrechtlichung überstaatlicher Konfliktbearbeitung“ beitrügen, indem sie Streitigkeiten gewaltfrei beilegen, Problemlösungen fördern und Gerechtigkeit herstellen. Darüber hinaus füllen sie Lücken im internationalen Rechtssystem und stärken die Durchsetzung des Völkerrechts, weshalb man die Verfahrensweise dieser Gerichte auch als „Schlüssel zum völkerrechtlichen Verständnis“ betrachten könne. Es wäre deshalb wünschenswert, wenn die Funktionen dieser Gerichte in Zukunft noch größere Beachtung in der internationalen Staatengemeinschaft fänden und als Mittel zur zwischenstaatlichen Krisenbewältigung vermehrt genutzt würden.







