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· 4 Minuten Lesezeit

Humanitäres Völkerrecht verstehen

Eintrag WS-017

Die Redaktion der Rheinischen Korrespondenz · Eintrag geprüft am

Exterior of a modern glass courthouse reflected in a calm pond under a cloudy sky.
Foto: Die Redaktion der Rheinischen Korrespondenz

Der Beitrag erklärt die Grundlagen des humanitären Völkerrechts, die Genfer Abkommen, den Schutz von Zivilpersonen und aktuelle Herausforderungen bei der Durchsetzung.

Humanitäres Völkerrecht ist der Teil des Völkerrechts, der bewaffnete Konflikte selbst regelt: Was im Kampf erlaubt ist, wer geschützt werden muss, und welche Pflichten Konfliktparteien unabhängig vom Grund des Konflikts tragen. Es gilt unterschiedslos für alle Seiten, auch für eine Partei, die den Konflikt begonnen hat, denn sein Ziel ist nicht zu klären, wer im Recht ist, sondern Leid zu begrenzen.

Die hier genannten Details hat die Redaktion in der Darstellung von Krieg und Recht beim IKRK nachgelesen.

Was unterscheidet humanitäres Völkerrecht vom übrigen Völkerrecht?

Das allgemeine Völkerrecht fragt zuerst, ob Gewaltanwendung zwischen Staaten überhaupt erlaubt war. Humanitäres Völkerrecht setzt einen Schritt später an: Sobald ein bewaffneter Konflikt tatsächlich geführt wird, regelt es, wie er geführt werden darf, unabhängig davon, welche Seite ihn ausgelöst hat oder ob er völkerrechtlich gerechtfertigt war. Diese Trennung ist bewusst gewählt. Sie verhindert, dass eine Konfliktpartei sich auf eine angeblich gerechte Sache beruft, um Verstöße gegen Schutzregeln zu rechtfertigen. Der Beitrag Völkerrecht und internationale Ordnung im Überblick erklärt, wie Normen allgemein entstehen und wirken; humanitäres Völkerrecht ist eine seiner am dichtesten kodifizierten Teilgebiete, weil es auf vier Verträgen beruht, die praktisch alle Staaten der Welt unterzeichnet haben.

Welche Verträge bilden die Grundlage?

Die vier Genfer Abkommen von 1949 bilden den Kern. Das erste schützt verwundete und kranke Angehörige der Streitkräfte im Landkrieg, das zweite dieselbe Gruppe im Seekrieg, das dritte regelt die Behandlung von Kriegsgefangenen, und das vierte schützt Zivilpersonen in Kriegszeiten, einschließlich der Bevölkerung in besetzten Gebieten. Ergänzt werden sie durch drei Zusatzprotokolle: Das erste von 1977 erweitert den Schutz in internationalen Konflikten, das zweite von 1977 gilt für nichtinternationale Konflikte wie Bürgerkriege, und das dritte von 2005 führt ein zusätzliches Schutzzeichen ein. Diese Verträge sind nahezu universell ratifiziert, was humanitäres Völkerrecht zu einem der am breitesten akzeptierten Teile des gesamten Völkerrechts macht, selbst wenn seine Einhaltung im konkreten Konflikt oft umstritten bleibt.

Welche Grundprinzipien leiten jede Regel?

Vier Prinzipien tragen das gesamte Regelwerk. Unterscheidung verlangt, dass Konfliktparteien jederzeit zwischen Kämpfenden und Zivilpersonen sowie zwischen militärischen und zivilen Objekten trennen und Angriffe nur gegen die erste Gruppe richten. Verhältnismäßigkeit verlangt, dass ein erwarteter militärischer Vorteil nicht durch übermäßigen Schaden an Zivilpersonen oder zivilen Objekten erkauft wird. Vorsicht verlangt, dass Konfliktparteien alle praktisch möglichen Vorkehrungen treffen, um zivile Schäden zu vermeiden oder zu minimieren, etwa durch Vorwarnung oder die Wahl von Zeitpunkt und Mittel eines Angriffs. Verbot unnötigen Leids verlanget, dass Mittel und Methoden der Kriegsführung, die über das militärisch Notwendige hinausgehend Leid verursachen, verboten sind, etwa bestimmte Waffentypen. Diese vier Prinzipien gelten unabhängig von der Art des Konflikts und unabhängig davon, welche Seite sie befolgt oder verletzt.

Wer genau wird geschützt?

Das Regelwerk unterscheidet mehrere Schutzgruppen mit je eigenen Regeln. Zivilpersonen, die nicht an Kampfhandlungen teilnehmen, dürfen zu keinem Zeitpunkt direktes Angriffsziel sein. Verwundete und kranke Kombattanten verlieren ihren Schutzanspruch nicht dadurch, dass sie zuvor gekämpft haben, sie müssen versorgt und dürfen nicht angegriffen werden, sobald sie kampfunfähig sind. Kriegsgefangene haben Anspruch auf humane Behandlung, ausreichende Versorgung und den Schutz vor Folter oder erniedrigender Behandlung, bis zu ihrer Freilassung nach Ende der Feindlichkeiten. Medizinisches und humanitäres Personal, erkennbar an geschützten Zeichen wie dem Roten Kreuz oder dem Roten Halbmond, darf seine Aufgabe ausüben, ohne selbst Ziel zu werden, solange es sich neutral verhält. Diese Differenzierung erklärt, warum ein und dieselbe Handlung je nach betroffener Gruppe völlig unterschiedlich zu bewerten ist.

Was passiert bei einer Verletzung dieser Regeln?

Verstöße gegen humanitäres Völkerrecht werden als Kriegsverbrechen bezeichnet, wenn sie schwerwiegend genug sind, etwa vorsätzliche Angriffe auf Zivilpersonen, Folter von Gefangenen oder die Verwendung verbotener Waffen. Die Durchsetzung erfolgt auf mehreren Ebenen: Staaten sind verpflichtet, eigene Streitkräfte zu schulen und Verstöße national zu verfolgen; internationale und gemischte Strafgerichte können einzelne Täter zur Verantwortung ziehen, wenn nationale Verfahren ausbleiben oder scheitern; und unabhängige Organisationen wie das Internationale Komitee des Roten Kreuzes besuchen Gefangene, überwachen die Einhaltung und vermitteln zwischen Konfliktparteien, ohne selbst Partei zu werden. Diese Mehrstufigkeit ist zugleich eine Schwäche des Systems: Durchsetzung hängt stark vom politischen Willen der beteiligten Staaten ab, und ein Gericht kann erst nach, nicht während eines laufenden Angriffs eingreifen.

Wo liegen die größten Herausforderungen heute?

Drei Entwicklungen erschweren die Anwendung klassischer Regeln. Erstens verwischen viele aktuelle Konflikte die klare Trennung zwischen internationalen und nichtinternationalen Kriegen, etwa wenn mehrere Staaten in einem Bürgerkrieg eingreifen; die Zuordnung, welches Regelwerk im Einzelfall gilt, wird dadurch komplizierter. Zweitens verschärfen städtische Kampfhandlungen das Spannungsverhältnis zwischen militärischem Vorteil und zivilem Schaden, weil Kämpfende und Zivilbevölkerung in dicht besiedelten Gebieten räumlich kaum zu trennen sind. Drittens werfen neue Mittel der Kriegsführung, etwa automatisierte oder vernetzte Systeme, die Frage auf, wer die Verantwortung für die Einhaltung von Unterscheidung und Verhältnismäßigkeit trägt, wenn eine Entscheidung nicht mehr allein von einem Menschen im Moment des Angriffs getroffen wird. Der Beitrag Verteidigungstechnologie: Drohnen, Cyber und neue Fähigkeiten beschreibt diese technischen Entwicklungen im Einzelnen; aus Sicht des humanitären Völkerrechts bleibt dabei die Grundfrage dieselbe wie 1949: Wer schützt die Zivilbevölkerung, und wie lässt sich das nachprüfen?

Wenn du über einen aktuellen Konflikt liest, prüfe zuerst, welche der vier Schutzgruppen betroffen ist, dann, ob Unterscheidung und Verhältnismäßigkeit eingehalten wurden, und erst danach, welche Stelle zuständig wäre, einen möglichen Verstoß zu verfolgen. Diese Reihenfolge trennt Tatsachenfrage, Rechtsfrage und Verfahrensfrage und schützt dich davor, eine politische Bewertung vorwegzunehmen, bevor die drei Schritte geklärt sind.

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